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   BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 340/92   

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https://dejure.org/1992,8421
BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 340/92 (https://dejure.org/1992,8421)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1992 - 2 AZR 340/92 (https://dejure.org/1992,8421)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 340/92 (https://dejure.org/1992,8421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung eines Chefmaskenbildners - Einrede des Schiedsvertrages - Tarifliches Bühnenarbeitsrecht - Maskenbildner als Angestellte mit künstlerischer Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 340/92
    Beurteilung der Arbeit eines Chefmaskenbildners als künstlerische Tätigkeit (Anschluß an BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972).

    Auch in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. April 1987 (richtig: Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972) zu Mitbestimmungsfragen bei der Einstellung von Maskenbildnern sei zum künstlerischen Gehalt dieser Tätigkeit nichts gesagt.

    Der Senat schließt sich im übrigen der überzeugenden Begründung des Ersten Senats im Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972) an, der die Tätigkeit der Maskenbildner ausdrücklich als künstlerisch angesehen und ihnen sogar eine Tendenzverwirklichung bei der Gestaltung der Theaterproduktion zugestanden hat (BAGE 53, 237, 243 = AP, aaO, zu B II 1 d der Gründe).

  • BAG, 31.10.1963 - 5 AZR 283/62

    Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit - Sonstige Arbeitsbedingungen -

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 340/92
    Da der persönliche Geltungsbereich des Bühnentechniker-Tarifvertrages überwiegend Bühnenkünstler umfaßt, was das Landesarbeitsgericht im Grunde genommen ungerügt festgestellt hat, fällt der Kläger wegen der einzelvertraglichen Inbezugnahme des BTT, was nach § 101 Abs. 2 Satz 3 auch bei Außenseitern zulässig ist (siehe auch BAGE 15, 87, 92 f. = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953, zu I 3 der Gründe), unter die Geltung der Schiedsklausel.

    Das Landesarbeitsgericht hat bereits zutreffend auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 15, 87 = AP, aaO) hingewiesen, in der die rechtliche Zulässigkeit der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit umfassend gewürdigt worden ist, ohne daß das Bundesverfassungsgericht daran Anstoß genommen hat (Beschluß - 2 BvR 631/63 - zitiert bei Riepenhausen, Das Arbeitsrecht der Bühne, Ergänzungsband 1965, S. 153).

  • BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 124/92

    Keine Zurückverweisung an Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 340/92
    Zur Zeit ist dieser Rechtsstreit beim Bundesarbeitsgericht (- 7 AZR 124/92 -) anhängig.
  • BGH, 09.11.1973 - I ZR 114/72

    Leistungsschutzrecht des Ersten Maskenbildners nach dem Urheberrechtsgesetz -

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 340/92
    Nichts anderes gilt auch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. November 1973 (- I ZR 114/72 - UFITA Bd. 71, 163), der Leistungsschutzrechte für einen 1. Maskenbildner, dessen Tätigkeit übrigens im Arbeitsvertrag ausdrücklich als überwiegend künstlerisch bezeichnet wurde, mangels eigener zusätzlicher künstlerischer Gestaltung im Sinne des § 73 UrhG bei Fernsehproduktionen verneint hat.
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2007 - 3 Sa 1388/07

    Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel

    Hierzu muss sich das jeweilige Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen als denen der Tarifbindung nach diesem Tarifvertrag richten (vgl. BAG v. 31.10.1963 - 5 AZR 283/62, AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953; BAG v. 10.12.1992 - 2 AZR 340/92 - n.v.; BAG v. 06.08.1997 - 7 AZR 156/96, AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979).

    Auch genügt die Vorschrift dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot (vgl. BAG v. 10.12.1992 - 2 AZR 340/92, n.v.).

    In seiner Entscheidung vom 10.12.1992 (- 2 AZR 340/92 - n.v.) hat das Bundesarbeitsgericht im Hinblick auf die einzelvertragliche Inbezugnahme des BTT durch einen Chefmaskenbildner angeführt, aufgrund der in der damaligen Inbezugnahme liegenden Billigung, dass überwiegend künstlerische Tätigkeit gegeben sei, brauche nicht mehr darauf eingegangen zu werden, wie der Kläger nunmehr diesbezüglich seine Tätigkeit einschätze.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 14 Sa 943/07

    Normaltarifvertrag Bühne - Einrede der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Denn auch diese sind verantwortlich für die Erarbeitung und Umsetzung von künstlerischen Konzeptionen (z.B. für den Chefmaskenbildner BAG 10.12.1992 - 2 AZR 340/92 - n.v.).

    c) Im Übrigen ist anzumerken, dass das Bundesarbeitsgericht z.B in der Entscheidung vom 10.12.1992 - 2 AZR 340/92 - (n.v.) davon ausgegangen ist, dass der BTT, dessen Regelungen zum persönlichen Geltungsbereich in § 2 BTT durchaus vergleichbar mit den Regelungen in § 1 Abs. 3 NV Bühne sind, ein Tarifvertrag im Sinn des § 101 Abs. 2 Satz 1 ArbGG gewesen ist und es sich ohne Zweifel bei den in § 1 Abs. 1 NV Bühne genannten Opernchor- und Tanzgruppenmitgliedern ausschließlich und auch bei den in § 1 Abs. 2 NV Bühne aufgeführten Personengruppen fast ausschließlich um Bühnenkünstler handelt.

    Das erfordert es, dass wesentliche Teile des Tarifvertrags oder der Tarifvertrag selbst durch eine einzelvertragliche Bezugnahme das Arbeitsverhältnis gestalten (BAG 06.08.1997 - 7 AZR 156/96 aa0 m.w.N.; BAG 31.10.1963 - 5 AZR 283/62 - BAGE 15, 87, 92 ff. = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953; vom 10.12.1992 - 2 AZR 340/92 - n.v.).

  • BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 124/92

    Keine Zurückverweisung an Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Die gesonderte Klage des Klägers auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser Kündigung ist wegen ausschließlicher Zuständigkeit der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit rechtskräftig als unzulässig abgewiesen worden (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 340/92 -).

    Auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem die Parteien betreffenden Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 340/92 - festgestellt, die Parteien seien in der Vergangenheit von der Verbindlichkeit des TVM für ihr Arbeitsverhältnis ausgegangen.

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat überdies in seinem bereits erwähnten, die Parteien betreffenden Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 340/92 - ausgeführt, durch die vertragliche Inbezugnahme des BTT hätten die Parteien ausdrücklich gebilligt, daß die Tätigkeit des Klägers als künstlerisch anzusehen sei; hieran müsse sich der Kläger festhalten lassen.

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 987/07

    Bühnentechniker - Auslegung des Arbeitsvertrages - Schiedsabrede

    (a) Diese ist in § 1 Abs. 3 Satz 1 NV Bühne zunächst eingegrenzt auf Techniker mit nach Auffassung der Tarifvertragsparteien eindeutig künstlerischen Funktionen wie die Leiter des Beleuchtungswesens, der Bühnenplastikerwerkstätten, des Kostümwesens und den Chefmaskenbildner (vgl. hierzu zB BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 340/92 - zu II der Gründe mwN).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96

    Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel beim

    Dazu muß sich das jeweilige Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen als denen der Tarifbindung nach diesem Tarifvertrag richten (BAG Urteile vom 31. Oktober 1963 - 5 AZR 283/62 - BAGE 15, 87, 92 ff. = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953 zu I 3 der Gründe; vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 340/92 - n.v.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., 1995, § 101 Rz 26).
  • BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 942/07

    Bühnenkünstler - Theaterplastiker - Schiedsvereinbarung

    Das gilt für die in § 1 Abs. 3 Satz 1 NV Bühne genannten Techniker wegen ihrer nach Auffassung der Tarifvertragsparteien eindeutig künstlerischen Funktionen wie die Leiter des Beleuchtungswesens, der Bühnenplastikerwerkstätten, des Kostümwesens und den Chefmaskenbildner (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - zu II 2 b aa (3) (a) der Gründe; vgl. auch BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 340/92 - zu II der Gründe mwN).
  • ArbG Essen, 12.11.2010 - 7 Ca 2112/10

    Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses als Tourleiter

    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund seiner Fähigkeiten und Eigenschaften Einflussmöglichkeiten auf die Verwirklichung des künstlerischen Konzepts des Intendanten zugemessen werden können (vgl. BAG vom 12.10.1992, 2 AZR 340/92, zit. n. Juris).
  • ArbG Frankfurt/Main, 17.10.2002 - 19 Ca 1042/02

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Einrede des Schiedsvertrages ;

    Eine Befristung ist allenfalls dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer auf Grund seiner Fähigkeiten und Eigenschaften Einflussmöglichkeiten auf die Verwirklichung des künstlerischen Konzepts des Intendanten zugemessen werden können (vgl. BAG, U. v. 12.10.1992 - 2 AZR 340/92, n. V.).
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